Repairing is caring

TEXT Nadine Winter

Ressourcen schonen und Kreislaufwirtschaft stärken – das ist in aller Munde. Besonders die kurze Lebensdauer von Smartphones, Tablets oder Laptops wird immer wieder diskutiert. Auf EU-Ebene ist dazu in diesem Jahr viel passiert.

Alle drei bis vier Jahre kaufen die Menschen in Deutschland im Schnitt ein neues Smartphone, zwanzig Prozent der Nutzer*innen kaufen sogar jährlich ein neues Gerät. Die Gründe reichen von defekten Akkus oder Displays, fehlenden Möglichkeiten, das Smartphone zu reparieren, bis zum Bedürfnis, immer auf dem neuesten Stand zu sein. Die Folge ist Elektroschrott von etwa fünf Millionen Tonnen jährlich allein in der EU und steigende CO2-Emissionen. Um diesem Trend entgegenzuwirken und die Kreislaufwirtschaft in der EU zu stärken, ist im Juni 2024 die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur in Kraft getreten.

 

Die Richtlinie soll die Rechte der Verbraucher*innen und gleichzeitig Umwelt und Klima schützen. So sieht das Gesetz vor, Reparaturmöglichkeiten zu verbessern und kostengünstiger zu machen. Hersteller müssen die notwendigen Ersatzteile und Werkzeuge zum Reparieren nicht nur zur Verfügung stellen, sondern auch zu einem angemessenen Preis anbieten. Außerdem dürfen sie keine Praktiken in Hardware oder Software einsetzen, die das Reparieren erschweren. Auch mit Gutscheinen und Fördergeldern für Reparaturen sollen Reparaturbetriebe sowie Verbraucher*innen unterstützt werden. Darüber hinaus soll eine europäische Online-Plattform Informationen zu Repair Cafés oder Reparaturinitiativen in der Nachbarschaft für Verbraucher*innen bereitstellen.

Software-Updates – aber wie lange?

Um ein Smartphone länger nutzen zu können, ist nicht nur die Reparierbarkeit der Hardware, sondern auch die Verfügbarkeit von Software-Updates entscheidend. Häufig müssen Nutzer*innen allein aufgrund von verpflichtenden Updates ein neues Smartphone kaufen, obwohl das Smartphone sonst noch funktionsfähig ist. Hier sieht die EU vor, dass Hersteller Software-Updates für fünf Jahre zur Verfügung stellen sollen. Das ist ein erster Schritt für mehr Nachhaltigkeit. Darüber hinaus forderte die GI zur Europawahl 2024, dass Hersteller Sicherheitsupdates mehr als zehn Jahre zur Verfügung stellen müssen und im Anschluss im Sinne einer Open Hardware den Betrieb alternativer Software ermöglichen. Das fördert nicht nur die Nachhaltigkeit von Produkten, sondern auch die IT-Sicherheit.

Frankreich als Vorreiter

Frankreich gilt als Vorreiter in der Repair-Community. Das Land führte bereits 2022 einen Reparaturbonus für Elektrogeräte ein. Hier fördert der Staat Reparaturen mit 45 Euro bei Laptops und mit 25 Euro für Smartphone-Display. Auch ein Reparaturindex ist in unserem Nachbarland schon seit 2021 in Kraft. Dieser kennzeichnet mit einer Skala – ähnlich wie bei der Energieeffizienzkennzeichnung – wie gut ein Produkt repariert werden kann. Außerdem ist in Frankreich die geplante Obsoleszenz, also die absichtliche Verkürzung der Lebensdauer von Geräten durch Hersteller, seit 2015 verboten. Auf Bundesebene setzte die ehemalige Bundesregierung mit ihrem Aktionsplan „Reparieren statt Wegwerfen“ zwar ambitionierte und vielversprechende Ziele, zur Umsetzung dieser wird es nun wohl nicht mehr kommen. Deswegen haben in Deutschland einige Städte die Sache selbst in die Hand genommen: Mit dem Reparaturbonus subventioniert das Land Berlin zum Beispiel seit September 2024 Reparaturkosten, um nachhaltigen Konsum zu fördern.

Und wie geht es weiter?

Ohne Zweifel: All das verspricht viel Potenzial für den Ressourcen- und Klimaschutz, aber auch für die Förderung von örtlichen Handwerkbetrieben und die Rechte der Verbraucher*innen. Allerdings gilt das Recht auf Reparatur aktuell nur für ausgewählte Produkte – darunter Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones und Tablets. Kopfhörer zum Beispiel fallen aktuell nicht unter das Gesetz. Und auch bis das Recht auf Reparatur in unserem Alltag angekommen ist, braucht es noch ein bisschen Geduld. Bis 2026 müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Veröffentlichungen und Positionen der GI zum Thema:

GI-Stellungnahme zur Ökodesign-Verordnung:
gi.de/oekodesign-verordnung

Positionen der GI zur Europawahl 2024:
gi.de/europawahl24

GI-Positionspapier zur Verantwortung der Informatik auf dem Weg in die Klimaneutralität:
gi.de/klimaneutralitaet