Funktioniert.
Aber für wen?

Text Lilia Gargouri

Unsere Autorin findet: Digitale Barrierefreiheit ist eine Shift-Left-­Disziplin. Was das bedeutet, welche rechtlichen Vorgaben zu beachten sind und warum barrierefreie Software sowieso die bessere Software ist, fasst sie in diesem Artikel zusammen.

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheits­stärkungsgesetzes (BFSG) und der Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) hat die digitale Barrierefreiheit in Deutschland erheblich an Bedeutung gewonnen. In vielen Unternehmen gilt sie dennoch vor allem als regulatorische Pflicht. Diese Sicht greift zu kurz: Digitale Barrierefreiheit ist weit mehr als die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben  – sie ist ein integraler Bestandteil moderner Softwarequalität.

Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Produkte von möglichst vielen Menschen wahrgenommen, verstanden, bedient und effektiv genutzt werden können – unabhängig von individuellen Fähigkeiten, Einschränkungen oder eingesetzten assistiven Technologien. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern ebenso ältere Menschen sowie Personen mit situativen oder temporären Einschränkungen, beispielsweise aufgrund einer Verletzung. Darüber hinaus verbessert Barrierefreiheit häufig auch die Nutzung auf mobilen Endgeräten oder unter erschwerten Umgebungsbedingungen, etwa bei starker Sonneneinstrahlung oder in lauten Umgebungen.

Die gesellschaftliche Relevanz ist offensichtlich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten Ende 2023 rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland; weltweit schätzt die WHO den Anteil von Menschen mit Behinderungen auf etwa 16 Prozent. Zugleich zeigt der WebAIM Million Report 2026, dass 95,9 Prozent der untersuchten Startseiten im Internet mindestens einen automatisch erkennbaren Verstoß gegen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) aufweisen. Seit Jahren dominieren dieselben grundlegenden Mängel: unzureichende Farbkontraste, fehlende Alternativtexte, unbeschriftete Formularelemente, leere Schaltflächen. Das Problem liegt also weniger in fehlenden technischen Möglichkeiten als in der mangelnden Berücksichtigung im Entwicklungs- und Testprozess.

Barrierefreiheit als Qualitätsfaktor

Die Qualität eines Softwareprodukts lässt sich nicht auf einzelne Eigenschaften wie Funktionalität oder Fehlerfreiheit reduzieren. Die ISO/IEC 25010:2023 definiert ein international anerkanntes Qualitätsmodell, das die wesentlichen Qualitätsmerkmale eines Softwareprodukts beschreibt. Dazu gehören unter anderem funktionale Eignung, Zuverlässigkeit und Interaktionsfähigkeit. Gemeinsam bilden diese Merkmale die Grundlage, um Softwarequalität systematisch zu bewerten und gezielt weiterzuentwickeln.

Digitale Barrierefreiheit trägt unmittelbar zur Erfüllung mehrerer Qualitätsmerkmale der ISO/IEC 25010:2023 bei. Ihr stärkster Bezug besteht zur Interaktionsfähigkeit, insbesondere zum Teilmerkmal Inklusivität.

Inklusivität beschreibt die Fähigkeit eines Systems, Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Nutzungskontexten eine gleichberechtigte Interaktion zu ermöglichen: So sollte beispielsweise eine App von blinden Menschen ebenso gut genutzt werden können wie von sehenden. Kann eine Anwendung hingegen nicht vollständig über die Tastatur bedient werden oder sind ihre Inhalte für Screenreader nicht interpretierbar, weist sie demnach klare Defizite hinsichtlich ihrer Interaktionsfähigkeit auf.

Darüber hinaus wirkt sich digitale Barrierefreiheit auf weitere Qualitätsmerkmale aus. Semantisch korrekt implementierte Benutzeroberflächen verbessern die Kompatibilität, insbesondere die Interoperabilität mit Browsern und assistiven Technologien. Klare Strukturen und standardkonforme Implementierungen können zudem die langfristige Wartbarkeit unterstützen. Digitale Barrierefreiheit trägt damit wesentlich zur Gesamtqualität eines Softwareprodukts bei. Sie sollte deshalb von Beginn an als nicht funktionale Qualitätsanforderung behandelt werden – ebenso selbstverständlich wie Sicherheit, Leistungseffizienz oder Zuverlässigkeit.

EU legt vor, nationales Recht setzt um

Die rechtlichen Anforderungen an digitale ­Barrierefreiheit bestehen aus mehreren Ebenen, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen. EU-Richtlinien definieren rechtliche Ziele und Mindestanforderungen. Sie beschreiben, was erreicht werden soll, enthalten jedoch keine technischen Vorgaben für deren Umsetzung. Erst durch die Überführung in nationales Recht entstehen verbindliche Anforderungen für Behörden und Unternehmen.

Europäische Normen sorgen für die technische Konkretisierung: Sie beschreiben, wie die gesetzlichen Ziele umgesetzt werden können. Für digitale Produkte übernimmt diese Aufgabe die europäische Norm EN 301 549. Sie definiert technische Anforderungen an Informations- und Kommunikationstechnologien und verweist für Webanwendungen auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C).

Die WCAG selbst sind aber kein Gesetz. Sie bilden den international anerkannten technischen Standard für digitale Barrierefreiheit. Ihre rechtliche Relevanz entsteht dadurch, dass europäische Normen und nationale Gesetze auf sie Bezug nehmen. ­Tatsächlich orientieren sich Entwicklung, Prüfung und Konformitätsbewertung von digitaler Barrierefreiheit heute weltweit an den WCAG.

Wahrnehmbar, bedienbar, ­verständlich und robust

Die Richtlinien basieren auf vier grundlegenden Prinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Daraus leiten sich überprüfbare Erfolgskriterien auf den Konformitätsstufen A, AA und AAA ab, die den technischen Maßstab für barrierefreie Webanwendungen bilden. Für die meisten gesetzlichen Anforderungen bildet heute die Konformitätsstufe AA der WCAG (insbesondere WCAG 2.1 AA im Kontext der EN 301 549) den maßgeblichen Referenzrahmen.

Was Entwickler*innen wissen müssen

Digitale Barrierefreiheit ist eine nicht funktionale Anforderung. Sie muss über den ge­samten Softwarelebenszyklus hinweg berücksichtigt werden. Wenn sich Teams erst kurz vor der Auslieferung mit ihren Aspekten auseinandersetzen, kosten die notwendigen Anpassungen oft viel Arbeit, Zeit und Nerven.

Über die Autorin

Lilia Gargouri ist Senior Software Engineer und Head of QA bei mgm technology partners. Sie engagiert sich für digitale Barrierefreiheit, qualifiziert Quereinsteiger*innen in der Testautomatisierung und setzt sich für mehr Sichtbarkeit und Chancen­gleichheit von Frauen in der IT ein. Darüber hinaus gestaltet sie als ISTQB® Glossary Chair und Mitglied des German Testing Board die Weiterentwicklung internationaler Qualitätsstandards im Softwaretesten aktiv mit.

Digitale Barrierefreiheit ist eine klassische Shift-Left-Disziplin. Das Shift-Left-Prinzip verfolgt das Ziel, Qualitätsanforderungen möglichst früh im Softwareentwicklungsprozess zu berücksichtigen, anstatt Defizite erst kurz vor der Auslieferung zu erkennen und mit hohem Aufwand zu beheben. Anforderungen an Tastaturbedienbarkeit, Fokusführung, Alternativtexte oder verständliche Fehlermeldungen sollten bereits im Requirements Engineering und UX-Design berücksichtigt werden.

Automatisierte Prüfwerkzeuge wie axe-core, WAVE oder Lighthouse unterstützen Entwicklungs- und Testteams dabei, technische Verstöße frühzeitig zu erkennen und kontinuierlich zu überwachen. Sie identifizieren beispielsweise fehlende Alternativtexte, unzureichende Farbkontraste oder fehlerhafte HTML-Strukturen zuverlässig und reproduzierbar.

Doch die Möglichkeiten dieser Prüfwerkzeuge sind begrenzt. Automatisierte Prüfungen dienen in erster Linie der Verifikation technischer Anforderungen. Ob eine Anwendung für ihre vorgesehenen Nutzergruppen tatsächlich barrierefrei nutzbar ist, lässt sich hingegen erst beurteilen, wenn sie unter realistischen Nutzungsbedingungen getestet wird. Ob ein Alternativtext den Inhalt eines Bildes sinnvoll beschreibt, eine Fehlermeldung verständlich formuliert ist oder sich eine komplexe Anwendung mit einem Screenreader effizient bedienen lässt, erfordert menschliche Bewertung.

Auf der anderen Seite gewinnen KI-­Verfahren bei der Prüfung digitaler Barriere­freiheit zunehmend an Bedeutung. Sie unterstützen beispielsweise bei der Analyse von Benutzeroberflächen, der Bewertung von Alternativtexten oder der Erkennung komplexer Nutzungshindernisse. Aber auch hier gilt: KI kann menschliche Bewertung nicht ersetzen. Ob Inhalte verständlich sind, Interaktionen intuitiv funktionieren oder eine Anwendung für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen tatsächlich nutzbar ist, erfordert weiterhin fachliche Expertise und die Einbeziehung realer Nutzer*innen.

Wer Barrierefreiheit professionell prüfen will, kombiniert daher automatisierte Prüfungen mit manuellen Reviews, Tastaturtests, Tests mit assistiven Technologien und – sofern möglich – Nutzertests mit Menschen mit Behinderungen. Wie im klassischen Softwaretesten gilt auch hier: Kein einzelnes Testverfahren kann alle Fehler aufdecken. Erst das Zusammenspiel unterschiedlicher Testmethoden ermöglicht eine belastbare Aussage über die Qualität eines Systems.

Fazit: Mitdenken statt nachrüsten

Digitale Barrierefreiheit ist weit mehr als die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil moderner Softwarequalität und trägt zur Erfüllung zentraler Qualitätsmerkmale bei. Organisationen, die Barrierefreiheit frühzeitig in Anforderungen, Architektur, Entwicklung und Testprozesse integrieren, reduzieren nicht nur regulatorische Risiken und Nacharbeitsaufwände. Sie entwickeln zugleich robustere, verständlichere und besser nutzbare Software.

Die eigentliche Herausforderung besteht nicht darin, Barrierefreiheit am Ende eines Projekts nachzuweisen. Sie besteht darin, sie als selbstverständlichen Bestandteil professionellen Software Engineerings zu etablieren. Denn ein Softwareprodukt erreicht seinen Qualitätsanspruch erst dann vollständig, wenn es seine funktionalen und nicht funktionalen Anforderungen erfüllt und von den vorgesehenen Nutzergruppen tatsächlich wahrgenommen, verstanden, bedient und effektiv genutzt werden kann.